Beschluss des Mediationsergebnisses und ergänzende Maßnahmen

Ratsbeschluss 3762 / 2021 vom 14.12.2021

Der Rat der Stadt Köln

1. nimmt das Eckpunktepapier (Anlage 1) als Ergebnis des Mediationsverfahrens zwischen Bürgerinitiative Klimawende Köln und der RheinEnergie AG zur Kenntnis.

2. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure, die im Eckpunktepapier festgehalten Maßnahmen gemäß Szenario 2 umzusetzen.

3. beauftragt die beteiligten städtischen Akteure zusätzlich zu Beschlusspunkt 2 eine Umsetzung der Maßnahmen gemäß Szenario 3 anzustreben. Daher beauftragt der Rat die beteiligten Akteure, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, um Rahmenbedingungen gemäß Szenario 3 herbeizuführen.

4. Ausbau Solarenergie/Photovoltaik

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung

a) gemeinsam mit Akteuren aus der Stadtgesellschaft sowie dem Konzern Stadt Köln, mit einer breiten Informations- und Aktivierungskampagne auf den Ausbau der Nutzung der Solarenergie hinzuwirken (Solar-Offensive)

b) die Nutzung und den Ausbaus der Solarenergie auf und an vorhandenen und geplanten baulichen Anlagen prioritär voranzutreiben sowie den Pacht- und Betreibervertrag zwischen der Stadt Köln und der RheinEnergie AG über die Ausstattung von Bestandsgebäuden mit Photovoltaikanlagen in einem ersten Paket auf 105 Dachflächen umzusetzen (vorbehaltlich deren baulicher Eignung). Über den Stand der Umsetzung und den konkreten Zeit-Maßnahmen-Plan ist Ende des 1. Quartals 2022 zu berichten.

c) das Potential für Photovoltaik auf städtischen Gebäuden außerhalb des Sondervermögens der Stadt Köln, auf dem Gebäudebestand des Konzerns Stadt Köln sowie auf im Mietverhältnis durch die Stadtverwaltung genutzten Gebäuden zu ermitteln.

d) alternative Photovoltaik-Anwendungen wie Solarfassaden oder Solarverglasungen an städtischen Gebäuden zu prüfen und wo möglich Pilotanwendungen zu testen. Der Ausschuss Klima, Umwelt und Grün wird nach Abschluss der Erprobungen über die Ergebnisse informiert.

e) ab sofort wird die Stadt Köln bei der externen Anmietung von Gebäuden darauf hinwirken in den Mietverträgen eine Klausel zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzunehmen, welche die Vermieter*innen auffordert, entsprechende Technik, insbesondere Photovoltaik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen.

f) die bereits avisierten versiegelten Flächen daraufhin zu überprüfen, ob Photovoltaikanlagen als – zusätzliche – Nutzung realisiert werden können. Neben den Flächen im Eigentum der Stadt Köln sollen auch die Flächen der städtischen Beteiligungsgesellschaften wie z.B. die Parkplätze mitbetrachtet werden.

g) gemäß den Ausführungen zum Thema „Floating Photovoltaik“, mit Abgrabungsbetrieben, die geeignete Wasserflächen durch die Auskiesung erlangt haben, Gespräche zu führen und die Nutzung dieser Wasserflächen zu sondieren. Die fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Floating-Anlagen sind zu berücksichtigen.

h) zu überprüfen, ob Flächen an und entlang von Verkehrswegen (Autobahnen, Bahnlinien, etc.) für den Einsatz von PV-Anlagen genutzt werden können. Die Verwaltung soll hierzu Gespräche mit den Eigentümern (Autobahn GmbH, DB, etc.) führen und im zweiten Quartal 2022 eine Darstellung der Eignungsflächen im Stadtgebiet vorlegen.

5. Förderprogramm

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung

a) das bisherige Altbausanierungsprogramm an die geänderten Bundesförderbedingungen anzupassen und in ein „Investitionsprogramm Klimaschutz“ zu überführen. Für dieses Programm sind Förderschwerpunkte zu entwickeln und ab 2022 umzusetzen. Die Nutzung des Förderprogramms ist durch zielgruppenadäquate Kommunikationskampagne(n) zu bewerben.

b) die Wirkung des Investitionsprogramms sowie der gewählten Förderschwerpunkte regelmäßig zu evaluieren, zu justieren und der Politik zu berichten.

c) die neue Förderrichtlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

6. Windenergie

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung

die Aufhebung der Konzentrationszone für Windenergieanlagen zur Entscheidung durch den Rat vorzubereiten. Hierfür ist die Datenlage über die räumlichen Auswirkungen einer ersatzlosen Aufhebung der bestehenden Konzentrationszone für Windenergieanlagen zu klären, um im 2. Quartal 2022 eine Darstellung der voraussichtlichen Eignungsflächen im Stadtgebiet vorzulegen.

7. Bau- und Energieleitlinien für Nicht-städtischen Neubau und städtisch genutzten Gebäudebestand

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung

a) mit der prioritären Umsetzung der Maßnahme 2.2 „Leitlinie für Klimaschutz bei Konversion und Neubau“ aus dem Maßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv2022.

b) als erstes Modul der Leitlinie Vorhabenträger*innen verbindliche Vorgaben zu machen, die auf einen baulichen Standard hinwirken, der geeignet ist Klimaneutralität 2035 herbeiz uführen, d.h. vergleichbar mit Passivhaus-Standard oder Plus-Energie-Gebäude; eine Energieversorgung für den Restwärme- und Warmwasserbedarf aus regenerativen Quellen und effizienter Energieversorgungstechnik vorsehen; eine Pflicht zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf Neubauten beinhalten.

c) das erste Modul der Leitlinie der Politik im 1. Quartal 2022 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

d) ab sofort bei der externen Anmietung weiterer Gebäude in den Mietverträgen eine Klausel aufnehmen, die Bezug zur Anwendung der Energieleitlinien enthält, um die Vermieter*innen aufzufordern, entsprechende Technik – soweit im Bestand möglich – einzusetzen.

e) die Wirkung beider Leitlinien ist zu evaluieren.

8. Geothermie

Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung

a) die Gesamtheit der Geothermiepotentiale auf dem Stadtgebiet zu erheben.

b) eine in die geplante und weiterentwickelte Beratungsstruktur für klimabezogene Förderprogramme, auch die Umrüstung auf Geothermie-Anlagen zu integrieren und auf weitere Vorhaben von Geothermie-Anlagen (z.B. bei Neubaugebieten) auszudehnen.

9. Monitoring

Der Rat beauftragt die Verwaltung, über den Stand der Umsetzung -erstmals im Sommer 2022- anschließend regelmäßig zu berichten und die Bürgerinitiative Klimawende Köln mindestens halbjährlich zu informieren.

Ratsbeschluss 3762 / 2021 vom 14.12.2021