Der Kölner Klimarat

Nach dem Beschluss des Klimanotstandes hat Oberbürgermeisterin Reker den damaligen Umweltdezernenten Dr. Rau beauftragt, einen sogenannten „Klimarat“ einzuberufen. Der Klimarat ist ein beratendes Gremium aus Wissenschaft, Wirtschaft, Wohnungsbau, Zivilgesellschaft und Verwaltung. Er versteht sich als Ideen- und Impulsgeber für eine klimaneutrales Köln und hat gemeinsam mit der Stadt Köln das Fachgutachten „Köln klimaneutral 2035“ erstellen lassen.

Wir stellen die Ziele des Klimarates hier kurz vor. (Link zur Geschäftsordnung des Kölner Klimarates)

Ziele

Bis 2030

In seiner vierten Sitzung am 14. August 2020 hat sich der Kölner Klimarat zu sektoralen strategischen Zwischenzielen für Köln bis 2030 bekannt. Die Sektoren sollen ihre Treibhausgas (THG) -Emissionen prozentual bis 2030 gegenüber 1990 wie folgt reduzieren:

    • Energie: 62 %
    • Mobilität: 42 %
    • Gebäude: 67 %
    • Industrie: 51 %
    • Landwirtschaft: 34 %

Bis 2040

Für das Jahr 2040 formuliert der Klimarat folgendes Zwischenziel: „Köln wird spätestens 2040 seine jährlichen THG-Emissionen auf höchstens 2 t / Einwohner*in / Jahr senken.“

Die Treibhausgasemissionen sollen linear reduziert werden. Die strategischen und operativen Ziele der einzelnen Projektgruppen hat der Klimarat detailliert veröffentlicht in der „Zielformulierung des Kölner Klimarates“ vom Juli 2021.

Wärmeversorgung

Die Projektgruppe Gebäude hat für die Wärmeversorgung (S. 53-61) die folgenden Ziele vereinbart:

Die PG Gebäude widmet sich inhaltlich den Themenfeldern Wärme- und Kälteversorgung und hat Strategien für die Reduktion der THG-Emissionen in diesem Bereich entwickelt. Hauptaspekte zur Reduktion der THG-Emissionen im Bereich Wärme- und Kälteversorgung bestehen in der Reduktion des Energiebedarfs, in der Steigerung der Effizienz und im Einsatz von Erneuerbarer Energien. Hinzu kommen übergeordnete Aspekte wie z.B. graue Energie, Bildung oder Leuchtturmprojekte.
Die PG Gebäude entwickelt im nächsten Schritt Maßnahmen für die im Folgenden unter 4.5.2 genannten übergeordneten Handlungsfelder.“

4.5.1 Besonderheiten der Projektgruppe

In Vorbereitung der Zielformulierung hat die Projektgruppe zunächst bestehende Erarbeitungen vergleichbarer Städte recherchiert und verglichen. Durch sowohl systematische Auswertung der Vorgehensweisen und Erkenntnisse dieser bereits bestehenden Arbeiten als auch Köln-spezifischer Expertise wurden die Zielformulierungen für Köln erarbeitet. Die PG Gebäude hat vielfältige Anknüpfungspunkte zu anderen Klimarat-Projektgruppen, insbesondere zu den Projektgruppen Energie sowie Mobilität und Logistik. Einer der übergeordneten Aspekte greift die Thematik der Zielkonflikte auf, die in vielfältiger Weise bestehen, und fordert dazu auf, diese themenübergreifend zu identifizieren und zu bewerten.

4.5.2 Ziele und CO2-Einsparung

Die PG Gebäude hat folgende Strategien als Ziele für den Sektor Gebäude formuliert. Die PG appelliert vor allem daran, die Umsetzung zukunftsfähiger Strategien für klimagerechte Gebäude, als elementaren Bestandteil der Städte zu begreifen und entsprechend einer nachhaltigen Stadtentwicklung Ziele zu formulieren, die sowohl die Gebäude mit ihrer Konstruktion und Hülle berücksichtigen als auch alle Bestandteile von Stadt und Stadtentwicklung zu erfassen. Das zentrale Momentum dabei ist der menschliche Maßstab und das Schaffen einer lebenswerten Stadt für ihre Menschen.

4.5.4 Einordnung in den Gesamtzusammenhang

Die Stadt Köln als Ballungszentrum und Metropole mit z.T. altem Gebäudebestand und bestehenden Veedels-Strukturen, unterschiedlichsten Besitzverhältnissen und beschränkten Flächen für Neubauvorhaben befindet sich in einer Situation, in der die Klimaneutralität der Gebäude nur beschränkt zentral geplant oder beeinflusst werden kann. Für nachhaltige Sanierungen bestehen Anreize sowohl auf Bundes- und Landes­ebene als auch lokal mit dem städtischen Förderprogramm „Altbausanierung und Energieeffizienz – klimafreundliches Wohnen“. Die Umsetzung von energetischer Sanierung, die vielfach ökologisch und ökonomisch effizient ist, kann von Eigentümer*innen, –gemeinschaften oder –gesellschaften und auch der Stadt Köln vorangetrieben werden. Hier bieten sich Kommunikation und Beratung zu nachhaltiger Stadtplanung und -entwicklung, Sanierung und zu Fördermöglichkeiten an.

Geschäftsordnung des Kölner Klimarates vom 29.05.2020 im Wortlaut

Hervorhebungen: Klimawende Köln

I. Reduktion des Energiebedarfs

  • I.1. Signifikante Steigerung der energetischen Sanierungsrate
    Die energetische Sanierungsrate (Wohn- und Nichtwohngebäude) ist durch geeignete Maßnahmen signifikant zu steigern. Die Erhöhung dieser Rate ist ein wichtiger Baustein zur Reduktion des Energiebedarfs im Gebäudebestand. Nur mit einer ambitionierten energetischen Ertüchtigung des Bestandes lassen sich der Wärmebedarf und damit der CO2-Ausstoß reduzieren.
    Nachhaltigkeitskriterien sind stärker zu berücksichtigen als in der Vergangenheit (z. B. Reduktion der grauen Energie, „gesunde“ Baustoffe, Flächeneffizienz, Umnutzungsfähigkeit, Bedarfsorientierung, Kreislaufwirtschaft).
    Im Bereich des Denkmals ist in Abstimmung mit dem Denkmalamt abzuwägen, inwieweit Klimaschutz in Zukunft stärker berücksichtigt werden kann.
  • I.2. Neubau und Ersatzneubau sind zukünftig klimaneutral zu gestalten.
    Sobald wie möglich sind alle Neubau- sowie Ersatzneubaumaßnahmen klimaneutral zu planen und zu realisieren. Dies gilt zunächst für den Energiebedarf in der Nutzungsphase, darüber hinaus sind Nachhaltigkeitskriterien über den gesamten Lebenszyklus stärker zu berücksichtigen als in der Vergangenheit (z. B. Reduktion der grauen Energie, „gesunde“ Baustoffe, Flächeneffizienz, Umnutzungsfähigkeit, Bedarfsorientierung, Kreislaufwirtschaft).
    Die Gebäude sind so auszugestalten, dass zum Beispiel durch den Einsatz von Photovoltaik dezentrale Energiegewinnung möglich ist (siehe Projektgruppe Energie).
    Klimaneutrale Gebäude bedingen eine frühzeitige Berücksichtigung (z. B. bereits in der Architektenwettbewerbsphase / B-Planung / Vorplanung).
  • I.3. Mitnahme der Gebäudenutzer*innen / Betreiber*innen
    Klimaneutrale und nachhaltige Gebäude haben neben der ökologischen und ökonomischen Qualität eine gesteigerte Aufenthaltsqualität und einen höheren Raumkomfort.
    Die Gebäudenutzer*innen und das Gebäudemanagement haben bei der Realisierung eine hohe Verantwortung. Ihre Sensibilisierung, Schulung und Akzeptanz ist erforderlich. Dann entsteht über das Verständnis und das entsprechende Verhalten eine Win-Win-Situation.
  • I.4. Anpassung der Rahmenbedingungen
    Baurechtliche Rahmenbedingungen sind so anzupassen, dass sie die Ziele zur Klimaneutralität im Gebäudesektor fordern und fördern. Die Maßnahmen aus KölnKlimaAktiv 2022 sind umzusetzen. Darüber hinausgehend fokussieren sich kommunale Förderprogramme auf den Klimaschutz.

II. Zentrale Versorgung, Fern- und Nahwärme

  • II.1. In bestehenden und zukünftigen Fern- und Nahwärmenetzen sind Potenziale für Abwärme und Erneuerbare Energien (EE) vollumfänglich auszuschöpfen.
    Das Stadtgebiet Köln bietet eine Vielzahl von energetischen Potenzialen für die Rückgewinnung von Wärme und die Nutzung Erneuerbarer Energien (z. B. Abwärme aus Abwasser, industrielle / gewerbliche Abwärme, Solarthermie etc.). Diese Potenziale können für die Wärmeversorgung von Heizung und Warmwasser durch Technologien, wie große Wärmepumpen und thermische Speicher, genutzt werden. Ein relevanter Teil des Energiebedarfs kann aus diesen Quellen gewonnen werden, wie die Ergebnisse der strategischen Energieplanung (Maßnahme aus KölnKlimaAktiv2022) zeigen. Dies gilt analog für Nah- und Quartierswärmenetze im Bestand und Neubau.
  • II.2. Der Netzausbau ist auf die Nutzung von Erneuerbaren Energien und Abwärme auszurichten.
    Dem Ausbau des Fern-, Nah- und Quartierswärmenetzes ist hohe Priorität beizumessen. Bei der Versorgung dieser Netze mit Wärme ist der Fokus auf die Nutzung Erneuerbarer Energien und Abwärme zu legen.
    Neue regenerative Nah- bzw. Quartierswärmenetze sind unter Einbindung innovativer Technologien (z. B. Rheinwassernutzung, Kläranlagen, Abwasser, Erdwärme durch Wärmepumpen) zu schaffen. Umfassende Liegenschaftssanierungen und Neubaumaßnahmen im Wohn- und Gewerbebereich sind hier besonders geeignet. Wenn Gebäude saniert werden, sind sie gleichzeitig für geringere Vorlauftemperaturen vorzubereiten und umzurüsten.
  • II.3. Die Energieeffizienz der aktuellen Fernwärmenetze ist zu steigern.
    Das aktuelle Fernwärmenetz der RheinEnergie AG ist durch weitere Flexibilisierung der Erzeugungsstandorte – auf Grund der zunehmenden fluktuierenden EE-Stromerzeugung – zu optimieren; hierzu sind Warmwasserspeicher – und P2H (power-to-heat)-Anlagen (inkl. Groß-WP) – zu prüfen. Dies gilt auch für zukünftige Nahwärme- und Quartiernetze.
    (Hinweis: Für das Fernwärmenetz in Niehl besteht bereits ein Wasserspeicher, in dem FW-Netz Merheim ist dieser kurz vor der Beauftragung und im FW-Netz Merkenich ist dieser in konkreter Planung.) Das Temperaturniveau des Vorlaufs ist aus Effizienzgründen möglichst niedrig zu halten bzw. wenn möglich abzusenken. Insbesondere bei der Realisierung von neuen Subnetzen ist ein vermindertes Temperaturniveau vorzusehen.
  • II.4. Optimierung des Zusammenspiels zwischen Fernwärmenetz und Gebäuden
    Die Reduzierung von Vorlauftemperaturen im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen ermöglicht erst die Absenkung des Fernwärmetemperaturniveaus und ist dementsprechend essenziell.
    Insbesondere in Bereichen mit starker Auslastung des Fernwärmenetzes führt die Senkung des Wärmebedarfs angeschlossener Gebäude durch energetische Sanierung zu einer Entlastung und ermöglicht den Anschluss weiterer Gebäude.

III. Dezentrale Versorgung, Ersatz von Heizungen auf fossiler Basis

  • III.1. Auslaufende Nutzung von Heizungen auf Heizöl-Basis
    Heizungssysteme auf Heizöl-Basis sind nicht das Zukunftsmodell und sind soweit möglich mit Systemen basierend auf Erneuerbaren Energien und / oder Abwärme zu ersetzen.
  • III.2. Erdgasheizungen sind nach und nach zu reduzieren und zu ersetzen
    Fossile Brennstoffe sind perspektivisch durch Erneuerbare Energien zu ersetzen. Dazu gehören auch die Erdgasheizungen. Kurzfristig gilt dies insbesondere für nicht effiziente Anlagen (z. B. Gasetagenheizungen).
  • III.3. Potenziale zur Nutzung von Erneuerbaren Energien sind vollumfänglich auszuschöpfen
    Das Stadtgebiet Köln bietet eine Vielzahl von energetischen Potenzialen für die Nutzung Erneuerbarer Energien (z. B. Solarthermie, Photovoltaik). Diese Potenziale können für die Wärmeversorgung von Heizung und Warmwasser durch Technologien, wie zum Beispiel Wärmepumpen (Sektorenkopplung) und Speicher genutzt werden. (Schnittstelle PG Energie)

IV. Städtische Gebäude / Projekte

  • IV.1. Für die städtischen Gebäude ist eine Strategie inkl. Klimaschutzfahrplan für den klimaneutralen Gebäudebestand der Stadt Köln auf Gebäudeebene zu entwickeln.
    Die Energieeffizienz der städtischen Liegenschaften ist vorbildlich in geeigneten Sanierungsschritten zu steigern.
    Der Restenergiebedarf ist mittelfristig durch eine 100 %-ige Versorgung (Wärme und Kälte) mit Erneuerbaren Energien und / oder Abwärme zu decken. Eine Vielzahl der Liegenschaften wird über die Fernwärme versorgt. Eine Umsetzung ist nur im Zusammenspiel mit den hierfür notwendigen Anpassungen bei den Versorgern möglich. Neubauten und sonstige städtische Projekte sind entsprechend der Energieleitlinien angelehnt an den Passivhausstandard zu realisieren. Die städtischen Gebäude übernehmen eine wichtige Vorbildfunktion.
  • IV.2. Beteiligungsunternehmen der Stadt Köln
    Für die Gebäude (Neubau und Bestand) der Beteiligungsgesellschaften der Stadt Köln ist die Energieeffizienz zu steigern und eine Energieversorgung auf Basis von Erneuerbaren Energien und / oder Abwärme anzustreben, analog zu den städtischen Gebäuden.

V. Übergeordnete Aspekte

  • V.1. Städtebauliche Aspekte – Verkehrserzeugung durch Städtebau und Gebäude
    Jedes Gebäude und jede städtebauliche Entwicklung erzeugt Mobilitätsbedarfe, die klimaneutral zu entwickeln sind. Deren Ausmaß und Umweltverträglichkeit sind von grundlegenden Weichenstellungen in frühen Projektstadien abhängig und auf kommunaler Ebene entscheidend beeinflussbar. Gute Versorgung durch ÖPNV sowie durch schienengebundenen Nahverkehr bei neuen Wohn- und Gewerbegebieten ist zu beachten bzw. obligatorisch zu planen und umzusetzen. Zur Vermeidung von neuer Versiegelung ist bei der Stadtentwicklung klimaschonende Nachverdichtung vorrangig, sowie die Umsetzung der Stadt der kurzen Wege (15-min Stadt) zu verfolgen. (Schnittstelle PG Mobilität und Logistik)
  • V.2. Schaffung einer positiven Sanierungskultur / Bestand als Mehrwert
    Aufgrund der Notwendigkeit, den Verbrauch von Ressourcen zu reduzieren, ist der Bestand vorrangig zu qualifizieren, zu aktivieren und umzubauen.
    Verbrauch neuer, insbesondere fossiler Ressourcen ist zu verteuern, damit die Ressource Gebäudebestand ihren Wert behält, wenn möglich steigert. Förderung der Bestandserhaltung, insbesondere auch mit Nutzungsänderung, ist in der Genehmigungspraxis zu erleichtern und zu begünstigen.
  • V.3. Graue Energie / Fossile vs. nachwachsende Rohstoffe – Ressourcenschonendes & kreislaufgerechtes Bauen
    Die Zielvorgabe klimaneutraler Projekte ist effizient mit dem Prinzip des »Ressourcenschonendes Bauen« zu erreichen, durch die Vermeidung fossiler Rohstoffe und durch die Verwendung und Förderung nachwachsender Rohstoffe sowie kreislauffähiger Bauteile (cradle-to-cradle). Die Ermittlung einer klimaneutralen CO2-Bilanz von Projekten ist als ein verpflichtender Bestandteil zur Umsetzung von Bauvorhaben aufzunehmen. Positive CO2-Bilanzen sind zugunsten der Auftraggeber*innen entsprechend zu begünstigen.
  • V.4. Bildung & Leuchttürme
    Know-how und Leistungsfähigkeit im Bereich der komplexen Thematik des klimaneutralen Bauens und Sanierens sind in der Stadtgesellschaft zu steigern. Bildung und Beratung sind, im Hinblick auf ganzheitliche Kompetenz zur Dekarbonisierung unserer Gesellschaft, zu fördern.
    Leuchtturm- und Pilotprojekte, die viel fachliches und regulatorisches Know-how generieren und Herausforderungen deutlich machen, sind in großem Maßstab unkompliziert zu ermöglichen und die daraus resultierenden Erkenntnisse stadtweit auszurollen. Regionale, überregionale und internationale Vernetzung sind zu fördern.
  • V.5. Ökologische Mietrechtsreform
    Ein Mietrecht, das alle Akteur*innen in die Verantwortung für die Energieeffizienz des Mietobjekts einbindet, ist zu unterstützen.
  • V.6. Strategische Allianzen in der Stadt nutzen
    Strategische Allianzen innerhalb der Kölner Akteur*innen sind hinsichtlich Klimaschutz aufzubauen und der Ausbau neuer administrativer Strukturen optimiert zu nutzen. Sie sind Vorbild und Hebel zur Erreichung der Klimaschutzziele für alle Sektoren.
  • V.7. Zielkonflikte lösen
    Zielkonflikte bestehen in vielfältiger Weise und sind themenübergreifend zu identifizieren und zu bewerten. Diese Aufgabe ist aktiv zu behandeln und zu lösen.
  • V.8. Ressourcen / Kosten
    Finanz- und Personalmittel sind unerlässlich und für die Erreichung der Strategien und Ziele der Energiewende bereitzustellen, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele zu verfolgen.

VI. CO2-Einsparung

Aufgrund fehlender Datengrundlagen und noch nicht vorliegender Beispiel-Rechnungen zu THG-Einsparpotentialen konnte für die erstellten Strategien noch keine konkrete CO2-Einsparung berechnet und zugeordnet werden.