GAG

Bürger*innen-Anregung zur Dekarbonisierung kommunaler Unternehmen

Klimawende Köln hat am 1. 8.2025 die folgende Bürger*innen-Anregung bei der zuständigen Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden der Stadt Köln eingereicht, adressiert an Herrn Derichsweiler als Vorsitzender des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, und Herrn Wolfgramm als Vertreter der Fachbehörde, Dezernent für Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften.

Bürger*innen-Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Köln, 01.08.2025

Sehr geehrter Herr Derichsweiler, sehr geehrter Herr Wolfgramm,

wir möchten Sie bitten, die folgende Bürger*innen-Anregung auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden und der entsprechenden Fachausschüsse zu setzen.

Unsere Anregungen:

  • Verpflichtende Einbindung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften in das Klimaschutzmonitoring der Stadt Köln
  • Öffentlich zugängliche Berichterstattung aller städtischen Beteiligungsgesellschaften zu THG-Emissionen nach internationalem Standard. Dies beinhaltet neben der Erfassung von Scope 1, 2 und 3 Emissionen auch die Offenlegung von Kennzahlen wie CO2-Einsparungen und Energieverbräuche.
  • Auf dieser Grundlage: Entwicklung und Veröffentlichung evidenzbasierter und verbindlicher THG-Reduktionspfade für alle Beteiligungsgesellschaften, die mit dem städtischen Ziel der Klimaneutralität bis 2035 konsistent sind.

Begründung/Anlass:

Gemäß Ratsbeschluss vom 24.06.2021 (AN/1377/2021) soll Köln bis 2035 Klimaneutral werden. Entsprechend dürfen alle städtischen Unternehmen inkl. der Beteiligungsgesellschaften bis 2035 nicht mehr Treibhausgase (THG) emittieren, als auf natürliche oder künstliche Art und Weise gebunden werden können.

Am 12. Juni 2025 wurde im Ausschuss für Klima, Umwelt und Grün eine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt zum Stand der Umsetzung des gesamtstädtischen Klimaziels behandelt (AN/0138/2025). Aus den Antworten auf die Anfrage wird deutlich, dass bisher nur kleiner Teil der städtischen Unternehmen Klimabilanzen nach internationalem Standard veröffentlicht und auf dieser Grundlage evidenzbasierte und belastbare Dekarbonisierungspläne entwickelt hat, die mit dem gesamtstädtischen Ziel der Klimaneutralität 2035 konsistent sind. Das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität ist damit akut gefährdet und es sind dringend politische Maßnahmen erforderlich, um die Dekarbonisierung der städtischen Unternehmen zu unterstützen und zu beschleunigen.

Die zentrale Rolle der städtischen Unternehmen
Die städtischen Unternehmen Kölns sind unverzichtbare Akteure auf dem Weg zur Klimaneutralität 2035. Als wichtige Player in der lokalen Wirtschaft und Verantwortliche für kritische Infrastruktur und Versorgung haben sie einen direkten und erheblichen Einfluss auf die Treibhausgasemissionen und die Möglichkeiten zur Emissionsreduktion. Außerdem kommt den städtischen Unternehmen eine Vorbildfunktion zu, sich engagiert für mehr Klimaschutz einzusetzen.

Zwei zentrale Stellschrauben für die Erreichung der Klimaneutralität sind:

  • Vollständige Dekarbonisierung der Wärmeversorgung
  • Reduktion des Energiebedarfs und Ausbau erneuerbarer Energien

Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit sollen die Klimaschutzmaßnahmen aller kommunalen Unternehmen und der Stand ihrer Umsetzung im Rahmen des Klimaschutzmonitorings der Stadt Köln dokumentiert und auf der Website https://www.klimaschutz-monitoring.koeln/ dargestellt werden. Nur so können Herausforderungen für die Umsetzung frühzeitig identifiziert und unterstützende Maßnahmen eingeleitet werden, um das gesamtstädtische Ziel der Klimaneutralität bis 2035 zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bürger*innen-Initiative Klimawende Köln