Der Kölner Klimanotstand

Am 9.7.2019 wurde im Kölner Stadtrat der Klimanotstand erklärt. Darin heißt es:

„Der Rat bekennt sich zu den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 und den Feststellungen des Weltklimarats IPCC in seinem Sonderbericht von 2018 ‚1,5° globale Erwärmung‘.“

Damals war der Stadtrat der Auffassung, dass dieses Ziel erreicht werden könnte, wenn die Stadt Köln bis 2050 klimaneutral wird.
In dem Beschluss heißt es weiter:

„Der Rat der Stadt Köln erklärt den „Klimanotstand“ und bestätigt damit, dass die Eindämmung des vom Menschen verursachten Klimawandels in der städtischen Politik eine hohe Priorität besitzt und zukünftig bei allen Entscheidungen grundsätzlich zu beachten ist.“

Wir geben hier den Auftrag des Stadtrates an die Verwaltung im Wortlaut wieder.
Der vollständige Beschluss 2018 / 2019 (Klimanotstand) ist im Ratsinformationssystem der Stadt Köln zu finden.

Der Rat beauftragt die Verwaltung:

  1. dem Rat regelmäßig über die Auswirkungen und Folgen von Treibhausgasemissionen und die Maßnahmen der Stadt zu deren Verringerung zu berichten.
    1. mit der Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzepts „KölnKlimaAktiv“ 2020 – 2030 inkl. Darstellung der von finanziellen Auswirklungen. Dabei sollen auch externe Akteure mit einbezogen werden.
      1. dass alle relevanten Verwaltungsvorlagen durch Kenntlichmachung einer Bewertung versehen werden, ob die zu realisierende Maßnahme a) keine, b) positive oder c) negative Auswirkungen auf den Klimaschutz enthält und welche das sein werden. Maßnahmenalternativen mit positiver oder zumindest der geringsten negativen Klimaauswirkung sollen bevorzugt geplant und umgesetzt werden. Dabei sind die konkurrierenden Zielsetzungen der Stadtstrategie zu berücksichtigen.
        1. zur Aufnahme von Gesprächen mit den SWK mit dem Ziel der Ausweitung regenerativer Energien inkl. der Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
          1. mit der Vorlage eines Entwicklungsplans zur Erreichung einer klimaneutralen Energienutzung von städtischen Immobilien sowie zur Nutzung für die Energiegewinnung mittels Photovoltaik inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen.
            1. mit einer Mobilitätstransformation im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlossenen Aufbaus der Elektro-Ladeinfrastruktur inkl. Darstellung von finanziellen Auswirkungen. Die dargestellten Maßnahmen sollen in den Sustainable Urban Mobility Plan (SUMP) mit hoher Priorität einfließen.“