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Unser Bürgerbegehren

100% Ökostrom bis 2030 – Da simmer dabei!

Abstimmungsfrage

„Soll die Stadt Köln im Rahmen ihrer Unternehmensbeteiligungen darauf hinwirken, dass die RheinEnergie AG und deren Tochterunternehmen spätestens ab 2030 nur Strom aus erneuerbaren Energien liefern, wobei sie diesen selbst in eigenen Anlagen produzieren, im Rahmen von Stromlieferverträgen aus veröffentlichten Anlagen erwerben oder im Rahmen von Mieterstrommodellen zur Verfügung stellen?“

Begründung

Im Klimaschutzabkommen von Paris wurde 2015 vereinbart, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst auf 1,5 °C zu begrenzen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte Deutschland nach Berechnungen des NewClimate Institute bis 2030 klimaneutral werden.

Auch der Kölner Stadtrat bekennt sich zu den Zielen von Paris und hat am 09.07.2019 den Klimanotstand ausgerufen. Aktuell stößt Köln jedoch jährlich 10 Mio. Tonnen Treibhausgase aus. Nach aktuellen Angaben der Stadt wurden die jährlichen Treibhausgas-Emissionen zwischen 2008 und 2015 lediglich um 1 % reduziert!

Unsere zu 80 % der Stadt Köln gehörende Energieversorgerin erzeugt Strom hauptsächlich aus Erdgas, Steinkohle und Braunkohle: Nur 5,3 % des selbsterzeugten Stroms der RheinEnergie AG stammten 2019 aus eigenen Erneuerbare-Energie-Anlagen.

Wir wollen daher eine Umgestaltung der örtlichen Energieversorgung mit einem ambitionierten, sofortigen Ausbau der erneuerbaren Energien, einem zeitlich festgelegten Ausstieg aus fossilen Energieträgern und einer Energiespar-Offensive. Damit würde die RheinEnergie AG ihrer Vorbildfunktion gerecht, die sie laut Klimaschutzgesetz NRW hat.

Als erneuerbare Energien gelten dabei Wasserkraft, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse. Der Begriff „liefern“ umfasst den Vertrieb und den Handel von Strom.

Kostenschätzung der Stadt Köln

„Die geschätzten Kosten werden ab dem Jahr 2030 zunächst jährlich zwischen 203,9 Mio. Euro und 246,8 Mio. Euro betragen. Darüber hinaus würden im Jahr 2030 zusätzlich einmalig 84,4 Mio. Euro für die Abschreibung von Anlagen anfallen.“

Die Kostenschätzung der Stadt, das Gutachten des Wuppertal Instituts und unsere Bewertung hierzu haben wir euch hier verlinkt.